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   OLG München, 29.01.2010 - 13 W 634/10   

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OLG München, 29.01.2010 - 13 W 634/10 (https://dejure.org/2010,13996)
OLG München, Entscheidung vom 29.01.2010 - 13 W 634/10 (https://dejure.org/2010,13996)
OLG München, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 13 W 634/10 (https://dejure.org/2010,13996)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nebenintervention im Bauprozess: Bemessung des Streitwerts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert für die Nebenintervention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert von Nebenintervention und Hauptsache identisch! (IBR 2011, 121)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1279
  • BauR 2010, 942
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert der Nebenintervention

    Auszug aus OLG München, 29.01.2010 - 13 W 634/10
    Der Bundesgerichtshof vertrat mit Beschluss vom 30.10.1959 (BGHZ 31, 144) letztere Auffassung.
  • OLG München, 27.03.1997 - 28 U 2631/96

    Rücktritt von einem Kaufvertragüber Miteigentum an Wohngebäuden ; Geltendmachung

    Auszug aus OLG München, 29.01.2010 - 13 W 634/10
    Dieser Auffassung folgt auch das OLG München (Beschlüsse vom 27.03.1997 und 20.05.1997, MDR 97, 788 sowie MDR 97, 1166, sowie auch Beschluss vom 5.10.2009, 13 W 2287/09).
  • OLG München, 23.05.1997 - 15 W 1590/97

    Streitwertbemessung für den Nebenintervenienten

    Auszug aus OLG München, 29.01.2010 - 13 W 634/10
    Dieser Auffassung folgt auch das OLG München (Beschlüsse vom 27.03.1997 und 20.05.1997, MDR 97, 788 sowie MDR 97, 1166, sowie auch Beschluss vom 5.10.2009, 13 W 2287/09).
  • OLG Hamm, 04.05.2011 - 20 W 4/11

    Verfahrensrecht - Nebenintervention und Hauptsache: Der Streitwert ist gleich!

    Nach anderer Ansicht deckt sich der Streitwert der Nebenintervention mit dem Wert der Hauptsache bzw. dem Interesse der unterstützten Hauptpartei jedenfalls dann, wenn sich der Streithelfer - wie hier - deren Anträgen angeschlossen hat (so u. a. BGH, Beschluss v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42; OLG Hamm, Beschluss v. 16.01.2007, 27 W 86/06, Zitat nach juris = OLGR Hamm 2007, 607; OLG Celle, Beschluss v. 03.03.2011, 13 W 129/10, Zitat nach juris; OLG München, Beschluss v. 29.01.2010, 13 W 634/10, Zitat nach juris = BauR 2010, 942; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 69. Aufl., Anh § 3 Rn 106 "Streithilfe"; zahlreiche weitere Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung bei Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn 4115).
  • OLG München, 23.12.2016 - 28 W 2118/16

    Erfolglose sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    bb) Nach anderer Ansicht deckt sich der Streitwert der Nebenintervention mit dem Wert der Hauptsache jedenfalls dann, wenn sich der Streithelfer den Anträgen der unterstützten Partei angeschlossen hat (so jedenfalls BGH Beschluss v. 11.12.2012, Az. II ZR 233/09; OLG München Beschluss v. 29.01.2010 - 13 W 634/10, IBR 2011, 121; OLG München Beschluss v. 19.09.2016 - 9 W 1577/16 Bau; OLG Hamm Beschluss v. 4.5.2011 - 20 W 4/11, Runds.
  • OLG Celle, 03.03.2011 - 13 W 129/10

    Mögliche Auswirkungen auf den Streitwert bei Beitritt des Streithelfers;

    b) Nach anderer Ansicht ist das Interesse der unterstützten Hauptpartei jedenfalls dann maßgeblich, wenn sich der Streithelfer deren Anträgen angeschlossen hat (BGH, Beschluss vom 30.10.1959 - V ZR 204/57, NJW 1960, 42; OLG München, Beschluss vom 29.01.2010 - 13 W 634/10, BauR 2010, 942, Tz. 19 ff., zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.02.2009 - 10 W 4/09, Tz. 5 ff., zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.01.2006 - 24 W 64/05, JurBüro 2006, 426, Tz. 8 ff., zitiert nach juris; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 69. Aufl., Anh. § 3 Rn. 106 "Streithilfe").
  • OLG München, 11.06.2019 - 9 W 635/19

    Keine gesonderte Streitwertfestsetzung für Streithelfer bei unbeschränktem

    Dann ist der Wert der Hauptsache maßgeblich (Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 3 Rdnr. 108; BGH NJW-RR 2016, 831; OLG München 9 W 1577/16, 9 W 1040/17, 13 W 634/10 und 28 W 1334/07 - je zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12

    Festsetzung eines gesonderten Streitwerts für die Kosten der Streithilfe bei

    Diese Auffassung, die der BGH in einem Beschluss vom 30.10.1959 (Az.: V ZR 204/57, veröffentlicht in BGHZ 31, 144 ff. = MDR 1960, 41) vertreten hat, wird auch in jüngerer Zeit noch von verschiedenen Oberlandesgerichten, jedenfalls für den Fall geteilt, dass der Streithelfer sich den Anträgen der Hauptpartei angeschlossen hat (vgl. nur: KG Beschluss vom 26.07.2004 - 2 W 18/04 - = MDR 2004, 1445 ; OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.01.2006 - I 24 W 64/05, 24 W 64/05; OLG Hamm Beschluss vom 16.01.2007 - 17 W 86/06; OLG Frankfurt Beschluss vom 13.02.2009 - 10 W 4/09; OLG München 29.01.2010 - 13 W 634/10).
  • OLG München, 25.07.2018 - 9 U 1513/16

    Streitwert bei Nebenintervention

    Wenn demnach der Nebenintervenient dieselben Anträge wie die unterstützte Partei stellt, ist insoweit der ihn betreffende Streitwert wie die Hauptsache zu bemessen (BGH NJW 60, 43; OLG München NJW-RR 98, 421 u BauR 10, 942).
  • OLG München, 17.06.2010 - 9 W 1548/10

    Streitwert im Architektenhonorarprozess bei Prozessaufrechnung mit

    Der Senat folgt nicht der in der Rechtsprechung auch vertretenen Ansicht, dass allein die Antragstellung für die Wertbestimmung maßgebend ist (vgl. OLG München, 13 W 634/10; OLG Düsseldorf MDR 2006, 1017 m.w.N.).
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